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AGB Touren

1. Anmeldung - Reisevertrag

Mit diesem Vertrag erkennt der Kunde die Reisebedingungen als verbindlich an. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden weiterhin ausschließlich zur Kundenbetreuung genutzt.

2. Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises auf den Reisepreis zu leisten. Der restliche Reisepreis ist vom Kunden nach Eingang der Rechnung, spätestens jedoch 40 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Kann der Reisevertrag von uns nicht angenommen werden, wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet.

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen in unserem Vorbereitungsheft und unserer Website maßgeblich. Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsabschluß, die aus einem wichtigen Grund, der nicht von uns herbeigeführt wurde, notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht total verändert wird.

5. Haftung des Reiseveranstalters

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht haften wir für
  • eine gewissenhafte Reisevorbereitung
  • die Auswahl der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
  • die Erbringung der vertraglichen Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit
Wird im Rahmen einer Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht (wie Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus etc.) und dem Kunden ein Beförderungsausweis des jeweiligen Unternehmens ausgestellt, so erbringen wir Fremdleistungen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst und deshalb auch nicht für Unfälle, Ausfälle, Verspätungen und daraus entstehende Folgen, Gepäckbeschädigungen und -verluste. Auch für Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit der Beförderung im Linienverkehr stehen, haften wir nicht. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesen Fällen nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.

Bei Expeditions- und Abenteuerreisen übernehmen wir im Hinblick auf diese Risiken keine Haftung. Eine Haftung des Veranstalters für alle Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen. Bei Abenteuerreisen kann es aufgrund der besonderen Art dieser Reise zu technischen Defekten an Fahrzeugen kommen, die den Verlauf des Reiseprogrammes verzögern oder verändern können. Aus der Tatsache heraus, dass dies zum normalen Verlauf solcher Reisen gehören kann, kann vom Kunden weder Schadenersatz noch Minderung verlangt werden.

6. Gewährleistung

Werden die Leistungen bzw. die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Wenn die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, können wir diese verweigern.
Es ist vom Kunden nachzuweisen, dass die Leistungen nicht gemäß den orts- und landesüblichen Gegebenheiten von uns erbracht wurden.

7. Schadensersatz

Sofern wir schuldhaft einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel an der Reise führt, kann der Kunde Schadensersatz verlangen, jedoch hat er uns schuldhaftes Verhalten, insbesondere bezogen auf die orts- und landesüblichen Gegebenheiten nachzuweisen.

8. Beschränkung der Haftung

Unsere Haftung ist auf den einfachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, dass der Schaden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund der Mitwirkung von Drittfirmen bei der Vorbereitung oder bei der Reise entstehen und die auf Verschulden dieser Drittfirmen zurückzuführen sind.

Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unterliegt die von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzlichen Vorschriften, so können wir uns auf die dort vorgesehenen weitergehenden Beschränkungen oder Voraussetzungen berufen.

9. Mitwirkungspflicht

Bei auftretenden Störungen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen der Reiseleitung unverzüglich bekanntzugeben. Diese wird für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Bei Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Kunde seine Ansprüche innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Reise bei uns anzumelden. Die Reise endet mit der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Die Ansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Maßgebend ist der Tag des Eingangs bei uns. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise.

11. Paß-, Zoll-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern es uns technisch möglich ist, werden wir den Kunden über Änderungen etc. informieren. Die Pflicht des Kunden, sich selbst bei den zuständigen Behörden zu erkundigen, bleibt bestehen.

Der Reisepaß muß noch 6 Monate über das vorgesehene Ende der Reise hinaus gültig sein! Außerdem dürfen Sichtvermerke von bestimmten Ländern nicht enthalten sein.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

13. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich Ins.

14. Rücktritt von der Reise

  • bis 60 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
  • 59 - 40 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
  • 39 - 16 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
  • ab 15 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises

15. Verhinderung

Bei Verhinderung durch die Tourleitung – egal zu welchem Zeitpunkt - besteht kein Anspruch über die Rückzahlung des Reisepreises hinaus.

16. Erklärung

Der Teilnehmer wird beim Vorbereitungstreffen umfassend über den Ablauf und die Risiken einer jeder Reise mit Expeditionscharakter informiert und erklärt sich danach damit einverstanden. Die aktuellen Reisehinweise des EDA hat er zur kenntnis genommen. Der Teilnehmer hat die Vorbereitungsunterlagen in allen Punkten durchgelesen und akzeptiert. Er verpflichtet sich Informationen über die bereisten Gebiete auch selber einzuholen.